| Aufgrund der EG-Richtlinie 92/57 ist in Deutschland seit dem 1. Juli 1998 die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz in Kraft gesetzt. Durch die Baustellenverordnung sind dem Bauherrn zusätzliche Pflichten bei der Planung und Ausführung seines Bauvorhabens auferlegt, die er Dritten übertragen kann. Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung und durch entsprechende Zusatzausbildungen sind wir für die Wahrnehmung der Aufgaben des SiGeKo qualifiziert und erbringen sämtliche Leistungen aus dem Leistungsbild des Koordinators für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung. |
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Kontakt | Dr.-Ing. Markus Johow Tel.: (02534) 62 00-42 E-Mail: m.johow@gpm-gesamtplan.de
Anschrift gpm Gesamtplan Münster GmbH Otto-Hahn-Str. 7 48161 Münster
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne umfangreiche Referenz zur angefragten Leistung zu.
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