Verwaltungsgericht Münster Sanierung der Gebäudetechnik. Neugestaltung und Sanierung der Gebäudehülle. Geplant ist die Erneuerung der Fassaden unter energetischen und gestalterischen Aspekten. Hierbei werden sowohl Fensteranlagen, Brüstungsverkleidungen aus Ziegel- stein wie auch Stützenverkleidungen aus Naturstein bearbeitet. Die unterschiedlich hoch gelegenen Flachdachbereiche werden ebenfalls erneuert. Im Zuge der Fassadenumgestaltung werden die Büro- und Arbeitsräume teilweise neu strukturiert. |